Mit der Anmeldung per Mail, Post oder Fax kommt es verbindlich zum Vertragsschluss zwischen dem/der Hundehalter*in und der Hundehalterschule Hamburg.
Der/die Hundehalter*in bekommt die AGB der Hundehalterschule Hamburg und eine Anmeldebestätigung zugeschickt.
- 1. Vertragsschluss
- 2. Bezahlung
- 3. Rücktritt durch Teilnehmer*in
- 4. Seminare + Workshops
- 5. Gassi-Service
Der gesamte Betrag für Seminare, Workshops und Fortbildungen ist fällig, wenn der/die Teilnehmer*in die Rechnung dafür erhält.
Die Preise für den Gassi-Service, sind bis zum 03. jeden Monats zu bezahlen.
Seminare und Workshops
Der/die Teilnehmer*in kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag für Seminare und Workshops zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich, per Mail erfolgen. Es zählt der Zeitpunkt, wann der Rücktritt bei der Hundehalterschule Hamburg eintrifft.
Bei einem Rücktritt kann die Hundehalterschule Hamburg kosten für die getroffenen Vorkehrungen und Vorbereitungen verlangen.
– Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Seminar, Workshop, Fortbildungs Beginn: 15 % des Entgeldes.
– Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Seminar, Workshop, Fortbildungs Beginn: 30 % des Entgeldes.
– Bei Rücktritt ab der zweiten Woche vor Seminar, Workshop, Fortbildungs Beginn: 50 % den Entgeldes.
– Beim Abbruch der Veranstaltung durch den/die Teilnehmer*in, erfolgt keine Rückerstattung und der Gesamte Betrag ist zu entrichten.
Gassi-Service
Der/die Hundehalter*in kann den Vertrag für den Gassi-Service bis zu 4 Wochen vor Monatsende Kündigen.
4.1. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
4.2. Der/ die Kursleiter*in behält sich vor, den Unterricht nach eigenem
Ermessen abzubrechen.
4.3. Es könne nur Hunde teilnehmen, die über einen vollständigen (bei Welpen altersgemäßen) Impfschutz verfügen.
4.4. Der/ die Trainer*in behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt.
4.5. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmer*in abhängt.
4.5. Der/ die Teilnehmer*in haftet für die von sich und seinem/ ihrem Hund
verursachten Schäden. Dies gilt auch für weitere mitgebrachte Hunde.
4.6. Die Hundehalterschule Hamburg übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der
gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/ Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
4.7. Es können nur angemeldete Personen an der Veranstaltung teilnehmen.
4.8. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der
Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
4.9. Der/ die Hundehalter*in trägt die volle Verantwortung, mit allen daraus
entstehenden Konsequenzen, wenn er den Hund während des Trainings
ableint. Ihm/ ihr ist bewusst, dass ab dem 01.01.2007 ein genereller
Leinenzwang in Hamburg besteht.
4.10. Läufige Hündinnen dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Wenn doch
eine läufige Hündin mit zur Veranstaltung gebracht wird, trägt der/ die
Hundehalter*in die Verantwortung für eine evtl. Deckung und dadurch
entstehende Kosten.
4.11. Hat der Hund eine ansteckende Erkrankung (z.B. Durchfall, Giardiose)
wird er vom Training ausgeschlossen.
4.12. Es dürfen keine Fotos oder Videos ohne schriftliche Absprache aufgenommen und/oder veröffentlicht werden.
4.13.
Der/die Teilnehmer*in kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag für Seminare und Workshops zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich, per Mail erfolgen. Es zählt der Zeitpunkt, wann der Rücktritt bei der Hundehalterschule Hamburg eintrifft.
Bei einem Rücktritt kann die Hundehalterschule Hamburg kosten für die getroffenen Vorkehrungen und Vorbereitungen verlangen.
– Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Seminar, Workshop, Fortbildungs Beginn: 15 % des Entgeldes.
– Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Seminar, Workshop, Fortbildungs Beginn: 30 % des Entgeldes.
– Bei Rücktritt ab der zweiten Woche vor Seminar, Workshop, Fortbildungs Beginn: 50 % den Entgeldes.
– Beim Abbruch der Veranstaltung durch den/die Teilnehmer*in, erfolgt keine Rückerstattung und der Gesamte Betrag ist zu entrichten.
1. Die Hundehalterschule Hamburg gewährleistet die zu betreuenden Hunde Art und altersgerecht auszulasten.
2. Der/die Hundehalter*in wird sofort benachrichtigt, wenn das Tier gesundheitliche Probleme zeigt. Hierfür muss der/die Hundehalter*in erreichbar sein.
3. Gesundheitliche Probleme und/oder Unverträglichkeiten des Hundes müssen der Hundehalterschule Hamburg vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.
4. Der Hund wird auf eigene Gefahr zu dem Gassi-Service der Hundehalterschule Hamburg gegeben.
5. Wenn der Hund tierärztlich versorgt werden muss, übernimmt der/die Hundehalter*in alle anfallenden kosten.
6. Der Hund wird bei einem Wahl Tierarzt der Hundehalterschule Hamburg behandelt.
7. Der Hund muss altersgemäß, vollständig geimpft sein.
8. Es werden keine läufigen Hündinnen bereut. Sollte eine läufige Hündin zum Gassi-Service gebracht werden, ohne die Hundehalterschule Hamburg zu informieren, übernimmt die Hundehalterschule Hamburg keine Haftung über eine Deckung. Alle anfallenden Kosten werden von dem/der Hundebesitzer*in getragen.
9. Es wird keine Haftung für kranke Hunde und die Folgen von der Hundehalterschule Hamburg übernommen.
10. Der Betreuungspreis ist am 02. Jeden Monats zu entrichten.
11. Es handelt sich bei allen Preisen um Abo Preise.
12. Die Kündigungsfrist für jeden Abo liegt bei 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
13. Die Hundehalterschule Hamburg übernimmt keinerlei Haftung, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt.
14. Bei Urlaub der Hundehalterschule Hamburg bekommen die Kunden die jeweiligen Tage Gutgeschrieben. Bsp.: Der Hund ist fest an einem Tag der Woche eingeplant, die Hundehalterschule Hamburg hat eine Woche Urlaub, dann kann der Hund nach Absprache den einen Tag im Gassi Service nachholen.
15. Bei Urlaub der Hundehalter gibt es keinen Anspruch die Tage in einer anderen Woche nachzuholen.
16. Bei Krankheit der Hunde oder sonstigen Entscheidungen der Hundehalter den Hund nicht zum Gassi Service zu bringen, besteht kein Anspruch darauf die Tage nachzuholen.